Vorsorge und Sparen
Rürup-Rente
Was versteht man unter dem Begriff Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt wurde im Jahr 2005 von dem Ökonom Bert Rürup eingeführt. Sie ist neben der Riester-Rente eine weitere staatlich geförderte Lösung der Altersvorsorge. Sie ist eine private und kapitalgedeckte Rentenversicherung, die während der ganzen Ansparphase staatlich gefördert wird - im Rentenalter jedoch voll versteuert werden muss.
Genau wie die gesetzliche Rentenversicherung, wird auch die Rürup-Rente als Leibrente gesehen. Das bedeutet, es besteht mit Ablauf der Ansparphase kein Kapitalwahlrecht, sie kann nur verrentet werden. Dies wurde als Vorsichtsmaßnahme des Gesetzgebers eingeführt. Es soll damit sichergestellt werden, dass die angesparten Beiträge einzig der Altervorsorge dienen und nicht wieder auf die Staatskasse zurückgegriffen werden muss.
Wer sich für den Abschluss der Basisrente entscheidet, kann auf folgende Vorteile vertrauen:
Die Basisrente orientiert sich stets an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde durch das Bundesfinanzministerium beschlossen, dass zu Beginn der Ansparphase 60 % des Beitrages steuerlich angesetzt werden dürfen. Dieser Prozentsatz steigt dann jedes Jahr nochmals um 2 %. Bis zum Jahr 2025 sollen dann die 100 % erreicht sein.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung.
Ihr Angebotswunsch wird noch heute an unser Partnerunternehmen
in Ihrer Nähe weitergeleitet, welches Ihr Angebot mit
großer Sorgfalt für Sie erstellen wird.
Bei Tausenden von Tarifmöglichkeiten und Leistungsein- bzw.
Ausschlüssen ergeben sich in vielen Fällen weitere Fragen zur
genauen Ausgestaltung Ihres Angebotes.
Erlauben Sie uns daher bitte, Sie ggf. anzurufen und nach
Ihren Detailwünschen zu fragen, schließlich soll das Angebot
passen wie ein Maßanzug und exakt Ihren Vorstellungen
entsprechen.
Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Beratung oder dem
Angebot nicht 100%ig zufrieden sein senden Sie uns bitte
eine kurze Email an:
geschaeftsleitung@finance-circle.de, in der Sie kurz den
- Grund Ihrer Unzufriedenheit
- den Namen des Beraters angeben
Natürlich freuen wir uns genauso über Ihr Lob.
Mit freundlichen Grüßen
Beraterkreis Finanzen
Leider ist für eine private Krankenversichrung als Angestellter ein Einkommen von mehr als 49.950 € pro Jahr erforderlich.
Sie haben aber die Möglichkeit, durch eine günstige private Ergänzungsvericherung Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu heben. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und erstellen Ihnen gerne ein Angebot mit den Leistungen die für Sie sinnvoll sind, welche Versicherungen die besten Tarife bieten und was die Versicherung für Sie kostet.
![]()
SSL-Verschlüsselte Datenübertragung Ihrer persönlichen Daten
| Datenschutz | Über uns | Impressum | Sitemap | Ihr Draht zur Redaktion |


