Vorsorge und Sparen
Rürup-Rente
Wie wird die Rürup-Rente staatlich gefördert?
Eine staatliche Sonderförderung direkt, wie zum Beispiel bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente nicht. So gibt es bei der Rürup-Rente ausschließlich die steuerliche Bevorteilung und keine gesonderten Zuschüsse. Dabei kann das Kapital, das in die Altersvorsorge fließt, anteilig per Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend gemacht werden.
Die geleisteten Sparbeträge werden bei der Steuererklärung aufgeführt. Daraus folgt, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nennenswert verringert wird. Die Steuerbelastung kann dabei stark sinken, jedoch ist eine regelmäßige Beitragsleistung dafür unumgänglich.
Ist man selbstständig, so ist es schon seit dem Jahr 2008 möglich, 66 % der Sparleistungen geltend zu machen. Voraussetzung: Eine jährlich festgesetzte Grenze von 20.000 Euro darf nicht überschritten werden. Zudem steigt der Prozentsatz, der beschreibt, wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil ist, kontinuierlich pro Jahr an. Ziel ist, dass er bis zum Jahre 2025 bei 100 Prozent angekommen ist.
Jedoch ist anzumerken, dass dem steuerlichen Vorteil in der Ansparphase, eine spätere Besteuerung in der Auszahlphase folgt. So müssen die Zahlungen aus der Rürup-Rente genau wie die aus der gesetzlichen und aus der Riester-Rente voll versteuert werden.
Da die individuelle Steuerlast im Alter aus verschiedenen Gründen aber zumeist sehr viel geringer ausfällt als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit, lohnt sich die Rürup-Rente auf jeden Fall!
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