Vorsorge und Sparen
Rürup-Rente
Was geschieht mit der Rürup-Rente wenn man ALG II bezieht?
Ein Rückgriff auf die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht möglich. Denn: Dank der Regelungen zur Rürup-Rente kann und darf ein Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Demnach ist es ähnlich, wie bei der betrieblichen Altersvorsorge oder bei Riester-Verträgen.
Wenn eine vorübergehende Arbeitslosigkeit in eine Langzeitarbeitslosigkeit übergeht und der Betreffende Hartz IV beantragen muss, wird dieses in der Regel erst dann bewilligt, wenn das übrige Vermögen des Arbeitslosen verbraucht ist. Dazu zählt Guthaben bei Banken und Sparkassen sowie eventuelles Kapital aus Aktien oder Fonds. All dies fällt damit der Arbeitslosigkeit zum Opfer. Als Langzeitarbeitsloser hat man heutzutage leider kaum eine Chance, irgendwelche Rücklagen zu bilden. Anders sieht es bei der Rürup-Rente aus. Diese wird bei der Berechnung von Hartz IV nicht mit einbezogen und bleibt auch völlig unangetastet.
Somit ist die Rürup-Rente für Arbeitslose eigentlich die einzige Möglichkeit, überhaupt irgendwelche Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.
Mithilfe der Rürup-Rente kann also trotz Bezuges des Arbeitslosengeldes II Vermögen angespart werden und muss nicht verbraucht werden, bevor das Geld des Arbeitsamtes in Anspruch genommen wird. Auch sonstige Vermögen wie Wertgegenstände lassen sich nach Veräußerung in eine Rürup-Rente umwandeln, so dass es dem eigenen Zugriff vor Renteneintritt, aber auch der Arbeitsagentur entzogen ist.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung.
Ihr Angebotswunsch wird noch heute an unser Partnerunternehmen
in Ihrer Nähe weitergeleitet, welches Ihr Angebot mit
großer Sorgfalt für Sie erstellen wird.
Bei Tausenden von Tarifmöglichkeiten und Leistungsein- bzw.
Ausschlüssen ergeben sich in vielen Fällen weitere Fragen zur
genauen Ausgestaltung Ihres Angebotes.
Erlauben Sie uns daher bitte, Sie ggf. anzurufen und nach
Ihren Detailwünschen zu fragen, schließlich soll das Angebot
passen wie ein Maßanzug und exakt Ihren Vorstellungen
entsprechen.
Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Beratung oder dem
Angebot nicht 100%ig zufrieden sein senden Sie uns bitte
eine kurze Email an:
geschaeftsleitung@finance-circle.de, in der Sie kurz den
- Grund Ihrer Unzufriedenheit
- den Namen des Beraters angeben
Natürlich freuen wir uns genauso über Ihr Lob.
Mit freundlichen Grüßen
Beraterkreis Finanzen
Leider ist für eine private Krankenversichrung als Angestellter ein Einkommen von mehr als 49.950 € pro Jahr erforderlich.
Sie haben aber die Möglichkeit, durch eine günstige private Ergänzungsvericherung Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu heben. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und erstellen Ihnen gerne ein Angebot mit den Leistungen die für Sie sinnvoll sind, welche Versicherungen die besten Tarife bieten und was die Versicherung für Sie kostet.
![]()
SSL-Verschlüsselte Datenübertragung Ihrer persönlichen Daten
| Datenschutz | Über uns | Impressum | Sitemap | Ihr Draht zur Redaktion |


