Vorsorge und Sparen
Riester-Rente
Wie wird die Riester-Rente staatlich gefördert?
Es gibt zwei Arten der staatlichen Förderung zwischen denen man wählen kann. Zum einen ist es die Altersvorsorgezulage und zum anderen der Sonderausgabenabzug.
Wie viel Vater Staat wirklich mitspart, wenn man einen Riester-Vertrag abschließt, wird im Folgenden gezeigt:
| Jahr |
jährliche |
jährliche |
jährliche Kinderzulage |
| 2007/2007 |
114,- € |
228,- € |
138,- € |
| 2008 |
154,- € |
308,- € |
185,- € |
Kinder, die im Jahr 2008 direkt geboren wurden, erhalten sogar eine Zulage von 300,- €. Voraussetzung für die Grundzulage bei einem Ehepaar ist, dass beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Die Zulagen werden dem Sparvertrag direkt gut geschrieben und erlangen keine steuerliche Beachtung. Des Weiteren bekommt die Zulage nur, wer den jährlichen Mindesteigenbeitrag des Riester-Vertrages leistet. Dieser beträgt seit 2008 4% des Vorjahreseinkommens, jedoch höchstens 2.100,- €. Der Mindestbeitrag, der geleistet werden muss um keine gekürzte Altersvorsorgezulage zu bekommen liegt bei 60,- € im Jahr.
Die zweite Möglichkeit der staatlichen Förderung ist der Sonderausgabenabzug. Wählt man diese Variante, so erfährt man eine steuerliche Erleichterung. Unter der Angabe als Sonderausgabe in Einkommensteuererklärung, lassen sich die geleisteten Beiträge absetzen.
Genau wie bei der Altersvorsorgezulage ist auch der Sonderausgabenabzug an eine jährliche Höchstgrenze gebunden. Diese beträgt seit 2008 (inkl. Der staatlichen Zulage) 2.100,- €.
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