Vorsorge und Sparen
Riester-Rente
Wie werden die Bezüge aus einem Riester-Vertrag versteuert?
Leistungen aus einer Riesterrente werden nachträglich besteuert. Das heißt, während der Auszahlungsphase im Alter erfolgt die Besteuerung der Riesterrente dann in voller Höhe. Die Rentenzahlungen werden dem steuerpflichtigen Einkommen, in der Sparte sonstige Einkünfte, zugeordnet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden als einziges nicht aus den Leistungen der Riester-Rente erhoben.
Während der Ansparphase bleibt das angesparte Vermögen aufgrund der staatlichen Subventionierung steuerfrei. Allerdings erfolgt die Besteuerung der Riester-Rente dann lediglich verschoben und zwar auf den Zeitpunkt der monatlichen Kapitalauszahlung als zusätzliche Altersvorsorge. Spätestens dann werden auch alle staatlichen Zulagen der Besteuerung unterworfen. Es wird nicht unterschieden zwischen Spar- und Ertragsanteilen.
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Rente, wird die Riester-Rente nicht mit dem persönlichen Ertragsanteil von 50%, sondern zu 100 % versteuert. Ebenso wie eine teilkapitalisierte Auszahlung, die zu Rentenbeginn erfolgt, ist wie eine laufende Riesterrente voll zu versteuern.
Ob in der Rentenphase tatsächlich Steuerzahlungen gezahlt werden müssen, liegt im Endeffekt an dem gesamten zu versteuernden Einkommen und von der Höhe der zukünftigen Freibeträge. Gemäß der heutigen Situation würde bei vielen Rentnern trotz der zusätzlichen privaten Rentenleistungen keine Steuerbelastung entstehen.
Da letztlich sogar der geldwerte Vorteil der Förderung mit Steuern belastet wird, kommen immer mehr Bedenken am Verfassungsrecht auf. Eine endgültige Regelung über die Besteuerung der Riesterrente bleibt abzuwarten.
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