Vorsorge und Sparen
Riester-Rente
Regelungen für Ehepaare
Ist man verheiratet und einer der beiden Ehepartner genießt die Nutzung der Zulagenberechtigung, so können diese gleich doppelt profitieren! Denn für diesen Fall wurde für die Riester-Rente die indirekte oder auch mittelbare Förderung festgelegt.
Das heißt, wenn einer der Beiden eine Riester-Rente abgeschlossen hat und zulagenberechtigt ist, ist es möglich, diese zu übertragen bzw. zu teilen.
Voraussetzungen hierfür sind:
Der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner muss einen Riester-Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen haben. Das gleiche gilt auch für den mittelbarberechtigten Gatten. Eine bestehende betriebliche Altersvorsorge wird in diesem Fall nicht anerkannt.
Sind diese Grundlagen erfüllt, können die Riester-Vergünstigungen von beiden in Anspruch genommen werden.
Dennoch gibt es auch bei den Ehepartnern eine Ausnahme, die das gemeinsame „riestern"
ausschließt. Lebt das Paar nämlich in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, so wird eine mittelbare Förderung nicht gewährleistet. Auch, wenn einer der Beiden ein bestehende Riester-Rente hat. Das Problem hierbei ist, dass eine gemeinsame steuerliche Veranlagung hier nicht möglich ist.
Sollte der Fall einer Scheidung auftreten, besteht die Option für den nicht Zulagenberechtigten, den Vertrag ruhen zu lassen. Eine weitere Förderung ist hier ausgeschlossen. Der Vertrag kann erst dann weitergeführt werden, wenn eine zulagenberechtigte Tätigkeit aufgenommen wird.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung.
Ihr Angebotswunsch wird noch heute an unser Partnerunternehmen
in Ihrer Nähe weitergeleitet, welches Ihr Angebot mit
großer Sorgfalt für Sie erstellen wird.
Bei Tausenden von Tarifmöglichkeiten und Leistungsein- bzw.
Ausschlüssen ergeben sich in vielen Fällen weitere Fragen zur
genauen Ausgestaltung Ihres Angebotes.
Erlauben Sie uns daher bitte, Sie ggf. anzurufen und nach
Ihren Detailwünschen zu fragen, schließlich soll das Angebot
passen wie ein Maßanzug und exakt Ihren Vorstellungen
entsprechen.
Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Beratung oder dem
Angebot nicht 100%ig zufrieden sein senden Sie uns bitte
eine kurze Email an:
geschaeftsleitung@finance-circle.de, in der Sie kurz den
- Grund Ihrer Unzufriedenheit
- den Namen des Beraters angeben
Natürlich freuen wir uns genauso über Ihr Lob.
Mit freundlichen Grüßen
Beraterkreis Finanzen
Leider ist für eine private Krankenversichrung als Angestellter ein Einkommen von mehr als 49.950 € pro Jahr erforderlich.
Sie haben aber die Möglichkeit, durch eine günstige private Ergänzungsvericherung Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung zu heben. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und erstellen Ihnen gerne ein Angebot mit den Leistungen die für Sie sinnvoll sind, welche Versicherungen die besten Tarife bieten und was die Versicherung für Sie kostet.
![]()
SSL-Verschlüsselte Datenübertragung Ihrer persönlichen Daten
| Datenschutz | Über uns | Impressum | Sitemap | Ihr Draht zur Redaktion |


