Vorsorge und Sparen
Riester-Rente
Können Riester-Verträge gepfändet oder abgetreten werden?
Grundsätzlich kann das geförderte und angesparte Vermögen für die Altersvorsorge in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Dies schließt die Erträge und bis dahin geleisteten Zulagen mit ein.
Geschützt ist nur das Vermögen, das mittels der Beiträge bis hin zu den Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug angespart wurde. Überzahlungen können also übertragen werden und sind dementsprechend nicht pfändungssicher.
Eine Übertragung jedoch ist sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase an den Ehepartner möglich, wenn der Inhaber des Riester-Vertrages stirbt. Vor einer möglichen Pfändung ist die Rente wiederum nicht mehr geschützt. Sie gilt als Einkommen. Für die Auszahlungen aus diesem Vermögen besteht also keine weitgehende Sicherheit mehr. Beträge, die zur Auszahlung gelangen, können im Rahmen der üblichen Freibeträge gepfändet werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Beraterkreis Finanzen
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