Pflegeversicherung
Welche Leistungen werden von der gesetzlichen, welche von der privaten Pflegeversicherung erstattet?
Angehörigen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen sowohl für die stationäre als auch für die häusliche Pflege die gleichen Leistungen zu. Hierbei darf nur in den Pflegestufen, nicht aber in der Art unterschieden werden. Da jedoch die monatliche Kostenbelastung für eine bedürftige Person bei umgerechnet 3.300 Euro liegt, ist es überhaut gar nicht möglich, dies allein aus der gesetzlichen Kasse zu bestreiten.
So betragen die staatlichen Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege
Hat man jedoch eine private Pflege- oder auch Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist die Versorgungslücke deutlich geringer. Denn: Im Gegensatz zu den Gesetzlichen, leisten die privaten Kassen ein hohes Maß an Unterstützung. Ganz gleich ob Voll- oder Zusatzschutz. So kann man beispielsweise mit dem Pflegetagegeld bis zu 100,- € pro Tag bekommen. Dies errechnet sich aus dem tatsächlichen Bedarf. Auf den Monat gesehen, kann damit eine große Kostenspanne abgedeckt werden.
Mit einer Pflegekostenversicherung werden alle weiteren finanziellen Belastungen ausgeglichen, die durch die gesetzliche Kasse und andere Zusatzversicherungen nicht übernommen werden. So ist es möglich, mit dem Geld z.B. die Anschaffung eines Rollstuhls oder gar die Umbauarbeiten für behindertengerechtes Eigenheim zu tragen.
Im Großen und Ganzen sind die Leistungen, die die privaten Versicherer erbringen weitaus hochwertiger und kostendeckender, als die der gesetzlichen Kassen.
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Leider ist für eine private Krankenversichrung als Angestellter ein Einkommen von mehr als 49.950 € pro Jahr erforderlich.
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