Pflegeversicherung
Welche Arten der privaten Pflegeversicherung gibt es?
Die Pflegerentenversicherung gilt als eine relativ teure Variante der Zusatzlösungen. Angeboten als Ergänzung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung, ist sie bis heute nicht sehr verbreitet und gilt eher als Nischenprodukt.
Bei Vertragsabschluss wird eine monatliche Rente vereinbart. Diese wird dann im Fall der Pflegebedürftigkeit mit Beginn Bedürftigkeit und je nach Pflegegrad ausgezahlt. Viele schrecken davor zurück, wenn sie sehen, dass der zu leistende Anfangsbeitrag höher ist, als der einer Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung. Dafür besteht bei der Pflegerentenversicherung jedoch eine lebenslange Beitragsgarantie, die bei allen anderen oft nicht gegeben ist.
Voraussetzung der Rentenzahlung ist, dass die versicherte Person infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls bedürftig wird. Die monatliche Rentenleistung erfolgt ab dann sofort und unabhängig davon, ob die Pflege zuhause oder in einem Heim durchgeführt wird.
Wird man pflegebedürftig und hat eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen, so bekommt man pro Tag einen festgelegten Satz gezahlt. Dieser wird unabhängig davon geleistet, ob die tatsächlichen Pflegekosten überschritten werden oder nicht. Für die Zahlung des Pflegetagegeldes ist meist kein Kostennachweis nötig und wird für die komplette Dauer der Bedürftigkeit geleistet.
In der Regel beträgt der ausgezahlte Tagessatz, je nach Bedarf, zwischen 5 und 100 Euro. Sollte man anfangs weniger benötigen, so kann man den Betrag im Laufe der Vertragszeit individuell anpassen. So werden die steigenden Lebenshaltungskosten nicht zum Problem.
Bei Vertragsabschluss sollte auch unbedingt festgelegt werden, ab welcher Pflegestufe die Pflegetagegeldversicherung greifen soll. Denn oft wird das Thema der Pflegebedürftigkeit, und die damit verbundenen Kosten, weit unterschätzt.
Entscheidet man sich für diese Variante der Zusatzversicherung, steht man auf der sicheren Seite. Denn: Wird man pflegebedürftig, decken die gesetzliche Pflege- und die private Pflegepflichtversicherung bei weitem nicht alle Kosten, die in dieser Zeit anfallen. Viele Rechnungen bleiben offen und müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Beispielsweise die Anschaffung eines Rollstuhles oder gar der behindertengerechte Umbau der Wohnung! Dies kann schnell einen riesigen Schuldenberg hervorrufen.
Wer jedoch eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen hat, kann beruhigt sein. Sie übernimmt alle Kosten, die von den anderen Versicherern nicht gedeckt werden. Und nicht nur das. Diese Pflegelösung greift schon bei der Pflegestufe 1. Auch macht es hier keinen Unterschied, ob man eine häusliche oder eine Heimpflege in Anspruch nimmt.
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