Pflegeversicherung
Was sind die Pflegestufen?
Menschen, die durch Krankheit, den körperlichen Verfall oder einen schweren Unfall pflegebedürftig werden, brauchen oft rund um die Uhr Unterstützung und Aufmerksamkeit. Um einen genauen Grad der Bedürftigkeit zu erlangen, gibt es die drei Pflegestufen.
Wer in seinem täglichen Leben Einschränkungen in Kauf nehmen muss, da die normalsten Dinge, wie z.B. Körperpflege, Ernährung oder auch Mobilität ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich sind, gilt als erheblich pflegebedürftig.
Jedoch muss der Unterstützungsbedarf in der grundlegenden Pflege und der häuslichen Versorgung mindestens 90 Minuten betragen. Erst wenn diese Faktoren erfüllt werden, kann die Einstufung festgelegt werden.
Jemand, der drei mal täglich Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt, gilt nach dem Gesetz als schwer pflegebedürftig. Hierbei muss der Hilfebedarf mindestens 180 Minuten betragen. Wobei allein 120 Minuten allein auf die Basispflege entfallen müssen.
Personen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen, da sie körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind, ihr alltägliches Leben zu bewältigen, gelten als schwerstpflegebedürftig. In diesem Fall wird auch immer eine nächtliche Betreuung benötigt. Der grundlegende Unterstützungsbedarf muss hierbei mindestens 300 Minuten pro Tag betragen.
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