Leben und Gesundheit
Private Krankenversicherung
Wie werden die Behandlungskosten für PKV-Versicherte abgerechnet?
Je nach Bedarf, kann der Versicherungsnehmer verschiedene Tarife nach Wünschen kombinieren. Dies ermöglicht dem Versicherten den bestmöglichen Krankenschutz.
Schließt man einen so genannten Kompakttarif ab, sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen feste Versicherungsleistungen, welche nicht individuell gestaltet werden können. Entscheidet man sich jedoch für ein Tarifwerk mit Modultarifen, können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife vereinbart werden.
Auch gibt es einige Tarife, die eine Selbstbeteiligung beinhalten. Das heißt, dass die Versicherung erst dann eintritt, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen. Oft gibt es aber auch Tarife, die eine leistungsbezogene Selbstbeteiligung beinhalten. Hier müssen dann 10 % der Medikamentenkosten oder 15 % der Heilmittelkosten selbstgetragen werden. Möglich ist auch, für bestimmte Leistungen Obergrenzen zu vereinbaren. Beispiel: Die neue Brille, die benötigt wird, muss bis zu einem Wert von 300 Euro selbst bezahlt werden. Wird dieser Wert überschritten, greift die Versicherung.
Dies hört sich im ersten Moment gewaltig an. Jedoch ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger; oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Im Regelfall werden die Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt direkt mit der PKV abgerechnet. Dies geschieht jedoch nur, wenn der Patient dem Krankenhaus seine unterschriebene Krankenversicherungskarte vorlegt. Dadurch tritt er die Ansprüche gegenüber der PKV an das behandelnde Krankenhaus ab. Die Kosten werden dann nach DRG (Diagnosis Related Groups - Diagnosebezogene Fallgruppen) abgerechnet. Wird dazu noch die Leistung eines Chefarztes in Anspruch genommen, muss wieder über den Patienten, nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte, abgerechnet werden.
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