Leben und Gesundheit
Private Krankenversicherung
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist die Bemessungsgrundlage für eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist man Arbeitnehmer bzw. Angestellter und das Arbeitsentgelt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Krankenversicherungspflicht jedoch endet nicht automatisch mit dem Zeitpunkt des Überschreitens dieser Grenze.
Voraussetzung für den Wechsel freiwillig Versicherter von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung ist, dass deren Arbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und diese auch im nächsten Kalenderjahr übersteigen wird. Alle Arbeitnehmer, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, können sich privat nur zusatzversichern.
Darüber hinaus dient die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Feststellung der Höhe des maximalen Krankentagegeldes. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Daraus setzt sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze zusammen:
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Beraterkreis Finanzen
Leider ist für eine private Krankenversichrung als Angestellter ein Einkommen von mehr als 49.950 € pro Jahr erforderlich.
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