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Leben und Gesundheit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Leistungen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung bereits abgedeckt?
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001, gab es eine Aufteilung der Renten. Zum einen gab es die Rente wegen Berufsunfähigkeit und zum anderen die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Diese Aufteilung wurde abgeschafft. Gleichzeitig wurden die Leistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit drastisch gekürzt. Daraus folgt: Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geborenen sind, erhalten die bisherige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr.
Dahingegen wurde eine Erwerbsminderungsrente mit insgesamt reduzierten Leistungen geschaffen. Jedoch erhält diese nur in voller Höhe, wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dazu kommt, dass man eine nahezu unbegrenzte Verweisung auf andere Berufe hinnehmen muss. Unzumutbar für jemanden, der gesundheitlich eigentlich nicht einmal mehr den leichtesten Job ausführen kann.
Die zweite Variante, die halbe Erwerbsminderungsrente erhält jeder, der drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben (Ausnahmen unter anderem bei Arbeitsunfällen, sie sind dabei auch noch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt). Damit ist klar: Der finanzielle Ruin bei einer Berufsunfähigkeit ist nicht fern. Daher ist es wichtig, sich einen privaten Schutz zu sichern – um Fall der Fälle seine Zukunft zu schützen.
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