Leben und Gesundheit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?
Schließt man eine selbständige BU ab, versichert man ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit. Wählt man nicht die kombinierte Variante mit einer Rentenversicherung, so sind die Beiträge aus dem Nettoeinkommen zu zahlen. Bei der BU-Renten Kombination hingegen können die zu zahlenden Prämien mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Ein finanzieller Vorteil, der sich definitiv bemerkbar macht.
Und nicht nur das: Auch Schüler, Studenten und Hausfrauen können einen BU-Schutz abschließen. Jedoch muss gesagt werden, dass Frauen grundsätzlich einen höheren Beitrag leisten müssen als Männer. Dieser ergibt sich aus der höheren Lebenserwartung.
Zudem ist der Beitrag zur SBU für kaufmännische Berufe noch einmal geringer als für körperliche Berufstätigkeiten, da die Gefährdung geringer eingestuft wird.
Wer eine Risikolebensversicherung mit einer BUZ kombiniert, der sichert sich auch für den Todesfall ab. Schließt man einen derartigen Schutz ab, so sichert man seine Hinterbliebenen finanziell für den schlimmsten Fall ab. So wird nicht nur bei Berufsunfähigkeit, sondern auch im Todesfall des Hauptverdieners eine Leistung der Versicherung fällig.
Wer diese Variante des Berufsunfähigkeitsschutzes wählt, der kombiniert diesen gleichzeitig mit einem Sparvorgang.
Hier wird der Risikoschutz mit einem Sparanteil kombiniert. So erfolgt neben der Risikoabsicherung auch parallel die private Altersvorsorge. Die BU-Versicherung wird hierbei als Zusatzschutz (BUZ) eingeschlossen.
Achtung: Der monatliche Beitrag bei einer BUZ ist deutlich höher als bei der SBU! Bei einer derartigen Kombination, ist es nicht ausgeschlossen dass der Berufsunfähigkeitsschutz aufgehoben wird. Dies kann infolge einer Arbeitslosigkeit passieren, wenn die eigene finanzielle Lage sich verschlechtert und man den Vertrag beitragsfrei stellen möchte. In diesem Fall steht man tatsächlich ohne BU-Schutz da. Lässt man die Verträge jedoch separat laufen, kann der Sparvertrag beitragsfrei gestellt werden. Der BU-Vertrag läuft in diesem Fall dann ganz normal weiter.
Bei der BUZ-Variante ist die alleinige Weiterführung des BU-Schutzes nicht möglich! Dennoch ist es möglich, eine beitragsfreie Fortführung des Sparvertrages bei Berufsunfähigkeit festzulegen. Dies stellt sicher, dass im BU-Fall die vereinbarte Rente im Ruhestand auf jeden Fall gezahlt wird.
Es besteht die Möglichkeit, die BU-Absicherung mit der Basis- oder auch Rürup-Rente zu kombinieren. Vorteil bei dieser Variante ist, dass die Beiträge als Sonderausgaben bezeichnet, steuerlich abgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der BU-Anteil am Gesamtbeitrag der Basisrente maximal 50 Prozent beträgt.
Zu beachten ist, dass im BU-Fall die Renten im Rahmen der sogenannten 1. Schicht höher versteuert werden müssen als bei der SBU. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man gleich bei Antragstellung eine höhere BU-Rente vereinbart. So bleibt die spätere Altersvorsorge in einem angemessenen Rahmen.
Die restlichen Beitragsbestandteile der BU-Absicherung werden dazu verwendet, eine lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr zu zahlen.
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