Leben und Gesundheit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Was versteht man unter „Verweisbarkeit“?
Man unterscheidet hierbei zwischen der konkreten und der abstrakten Verweisbarkeit. Grundsätzlich gilt derjenige als berufsunfähig, der durch die Folgen eines Unfalls, einer Krankheit oder sonstiger Beschwerden, in einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten gar nicht oder nicht zumindest nur noch zu 50% seinen erlernten Beruf ausüben kann.
Doch nicht jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, darf dann auch damit rechnen, dass seine Versicherung wirklich der Verpflichtung nachkommt, die gewünschten Leistungen zu erbringen. Denn dies hängt immer noch von den vertraglichen Bedingungen ab, die zuvor beschlossen wurden. So wissen viele bei einem Abschluss nicht, dass es die Klausel der Verweisbarkeit gibt.
Sofern die Klausel der abstrakten Verweisbarkeit im Versicherungsvertrag enthalten ist, wird die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer auffordern, einen anderen als den ehemals erlernten oder ausgeübten Beruf auszuführen. Die Versicherung wird in diesem Fall eine Leistung ihrer Seite ablehnen, sofern eine Verweisung möglich ist. Die einzige Bedingung hierfür ist lediglich, dass der neue Beruf im Rahmen der bisherigen Erfahrung und Ausbildung liegt, sowie den persönlichen Lebensumständen entsprechen muss. Ein Beispiel dafür ist, dass ein gelernter Handwerker, der auf Grund eines Unfalles seine Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann, auch genauso gut noch als Nachtwächter arbeiten kann.
Eine abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf kann nur abgelehnt werden, wenn das neue Einkommen mindestens 20 % unter dem bisherigen Einkommen liegt.
Innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung, kann jedoch auch die konkrete Verweisbarkeit vereinbart sein. So unterscheidet sich die konkrete zur abstrakten Verweisung nur in einem einzigen Punkt: eine Verweisung in einen Vergleichsberuf setzt voraus, dass der Versicherte in diesem anderen Beruf auch tatsächlich arbeitet. Die Versicherung kann jemanden nicht dazu zwingen, eine Tätigkeit in diesem Vergleichsberuf zu beginnen. Ein Frisör mit einer Allergie auf die verschiedenen Färbemittel, der keine neue Tätigkeit etwa als Bäckereifachverkäufer aufnimmt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit abstrakt, nicht jedoch konkret verweisbar. Daher besteht auch weiterhin Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
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