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Leben und Gesundheit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?
Als berufsunfähig oder erwerbsunfähig gilt allgemein gesagt jeder, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies muss zuvor ärztlich nachgewiesen werden. Dennoch gibt einen großen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Er besteht darin, dass man sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen das Risiko absichert, seinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen sorgt man für den Fall vor, überhaupt keinem Erwerb mehr nachgehen zu können.
Im Detail betrachtet, werden die Unterschiede noch deutlicher. So gilt man als vollständig berufsunfähig, wenn man außerstande ist, seinen versicherten Beruf auszuüben. So, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung auszuführen war. Dies kann von mindestens 6 Monaten bis zu 3 Jahren oder gar dauerhaft anhalten.
Ist man jedoch voraussichtlich 3 Jahre lang außer Stande, mindestens 2 Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, gilt man als vollständig erwerbsunfähig. Als Erwerbstätigkeit gelten all diese, die auf dem Arbeitsmarkt üblich sind. Der Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die eigene Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, bleiben dabei unberücksichtigt.
Betrachtet man die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, einer privat vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente oder einer privat vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente, wird deutlich, dass nur die Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich Schutz vor dem finanziellen Ruin bieten kann.
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